Einreise mit Hund nach Italien
Bei der Einreise mit Hund nach Italien benötigt Ihr Vierbeiner einen EU-Heimtierausweis, eine gültige Tollwutimpfung und er muss über einen Mikrochip oder eine Tätowierung zweifelsfrei identifizierbar sein.
EU-Heimtierpass bei der Einreise mit Hund nach Italien
Die verbindlichen Regelungen der Europäischen Union schreiben bei der Einreise mit Hund nach Italien den blauen EU-Heimtierausweis vor, der bestimmte Angaben enthalten muss. In diesem Dokument ist der Name des Vierbeiners vermerkt und charakteristische Merkmale werden genau beschrieben. Darüber hinaus enthält der Heimtierpass Name und Anschrift des Hundebesitzers. Zwingend vorgeschrieben in den Einreisebestimmungen mit Hund nach Italien ist eine gültige Tollwutschutzimpfung. Diese Impfung wird im Heimtierausweis vom Tierarzt vermerkt und muss bei allen Hunderassen mindestens drei Monate zurückliegen. Bei länger zurückliegenden Impfungen muss gewährleistet sein, dass ein kompletter Impfschutz besteht. Angaben über die Dauer der Gültigkeit des Impfschutzes enthalten die Dokumente der Hersteller. Weitere Impfungen sind bei der Einreise mit Hund in Italien nicht vorgeschrieben.
Identifizierung über Mikrochip oder Tätowierung
Die Gesetzgebung der EU sieht vor, dass Ihr vierbeiniger Begleiter bei der Einreise nach Italien über einen implantierten Mikrochip oder eine Tätowierung eindeutig zu identifizieren sein muss. Zwingend vorgeschrieben ist ein Chip für Hunde, die nach dem 3. Juli 2011 angeschafft wurden. Der Mikrochip wird vom Tierarzt unter die Haut des Hundes implantiert und verbleibt dort grundsätzlich ein Leben lang. Mit einem entsprechenden Gerät kann die Identifikationsnummer des Tieres ausgelesen werden. Die Tätowierung als Identifizierungsmerkmal ist ausschließlich für Hunde gültig, die bereits vor dem 3. Juli 2011 gekennzeichnet worden sind.Einreise von Welpen nach Italien
Hunde dürfen in Deutschland frühestens im Alter von drei Monaten mit einer Tollwutimpfung gegen diese übertragbare Krankheit geimpft werden. Welpen, die jünger als drei Monate sind, können ohne Impfschutz nach Italien einreisen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Zum einen muss für die Hunde ein EU-Heimtierpass mit den entsprechenden Angaben mitgeführt werden und der Welpe muss über einen Mikrochip als Identifizierungsmerkmal verfügen. Zum anderen müssen Sie auf Verlangen den Nachweis erbringen, dass der Vierbeiner seit seiner Geburt an einem Ort gehalten wurde, wo der Kontakt mit wild lebenden Tieren ausgeschlossen ist. Der Tierarzt bestätigt diese Tatsache mit einem Eintrag im Heimtierpass. Alternativ wird der junge Hund von seiner Mutter begleitet, von der das Tier noch abhängig ist.Besonderheiten bei der Einreise mit Hund nach Italien
In Italien gelten besondere Vorschriften bei der Beförderung von Hunden im eigenen Auto. Die Fahrzeughalter sind verpflichtet, mitreisende Haustiere vollständig zu sichern. Die Sicherung erfolgt entweder über eine Hundetransportbox, in der der Vierbeiner sich während der Reise aufhält oder bei größeren Hunden über eine stabile Trennwand, die es dem Vierbeiner unmöglich macht, vom Kofferraum in den Fahrgastraum zu gelangen. Werden diese Bestimmungen in Ihrem Urlaub mit Hund in Italien missachtet, kann eine empfindliche Geldstrafe die Folge sein.Darüber hinaus sind im Urlaub mit Hund in Italien Leine und Maulkorb ständig mitzuführen. Seit April 2009 existiert eine Regelung, dass die Hundeleine nicht länger als 1,50 Meter sein darf. Aus diesem Grund müssen ausziehbare Leinen blockierbar sein.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Bitte bedenken Sie, dass sich die Bestimmungen und erforderlichen Vorkehrungen für die Einreise jederzeit ändern können. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf auf den offiziellen Webseiten Ihres Reiselandes, wir empfehlen den Artikel der Deutschen Botschaft in Rom.