Einreise mit Hund nach Österreich

Die Einreise mit Hund nach Österreich ist nur mit einem EU-Heimtierausweis, einer gültigen Tollwutimpfung und einer eindeutigen Kennzeichnung des Tieres durch einen implantierten Mikrochip oder eine Tätowierung möglich.

Einreise Hund Österreich

EU-Heimtierausweis mit eingetragenem Impfschutz

Im Jahr 2003 legte das EU-Parlament verbindliche Regelungen für alle Mitgliedsstaaten fest, die sich auf die Einreise von Haustieren beziehen. In der Verordnung ist geregelt, dass die Einreise mit Hund nach Österreich ausschließlich mit dem blauen EU-Heimtierpass erfolgen darf. Dieses Dokument enthält den Namen des Hundebesitzers sowie dessen Anschrift. Darüber hinaus sind die charakteristischen Merkmale des Hundes und die Rassenzugehörigkeit beschrieben. Bei der Einreise mit Hund nach Österreich muss der Vierbeiner eine gültige Tollwutimpfung besitzen. Diese muss mindestens 21 Tage vor Antritt der Reise verabreicht worden sein. Eine eventuell fällige Auffrischungsimpfung muss in einem vom Hersteller des Impfstoffes angegebenen Zeitraum erfolgt sein. Das exakte Datum der Impfung wird im EU-Heimtierpass vom Tierarzt vermerkt. Weitere Impfungen sind laut den Einreisebestimmungen mit Hund nach Österreich nicht zwingend vorgeschrieben.

Identifikation des Hundes über Chip oder Tätowierung

In der EU-Verordnung ist verbindlich festgelegt, dass alle Haustiere bei einem Grenzübertritt innerhalb der Europäischen Union über einen implantierten Mikrochip oder eine Tätowierung eindeutig zu identifizieren sein müssen. Eine tätowierte Identifikationsnummer gilt nur für Hunde, die vor dem 3. Juli 2011 angeschafft wurden, als Erkennungsmerkmal. Tiere, die nach diesem Datum angeschafft wurden, müssen mit einem Chip gekennzeichnet sein. Dieser wird dem Hund vom Tierarzt unter die Haut implantiert und verbleibt zeit seines Lebens an Ort und Stelle. Mit einem Spezialgerät kann die Identifikationsnummer des Tieres jederzeit ausgelesen werden. Mit diesem Identifizierungsmerkmal müssen auch Welpen markiert sein, die Sie in Ihrem Ferienhaus mit Hund in Österreich begleiten und jünger als drei Monate sind. Die Jungtiere benötigen keine Tollwutimpfung, wenn Sie nachweisen können, dass sich die Hunde seit ihrer Geburt am gleichen Ort aufgehalten haben und nicht mit wild lebenden Tieren in Kontakt gekommen sind. Diese Angaben müssen vor der Einreise mit dem Hund nach Österreich vom Tierarzt bestätigt werden. Ist der Welpe noch von seiner Mutter abhängig, muss diese die geltenden Einreisebestimmungen erfüllen.

Gesetzliche Regelungen für Hunde innerhalb Österreichs

In Österreich sind Leinenpflicht und Maulkorbzwang nicht auf Bundes- oder Länderebene geregelt, sondern liegen in der Verantwortung der Gemeinden. In den Städten besteht beim Aufenthalt mit dem Vierbeiner im öffentlichen Raum grundsätzlich Leinenpflicht. Davon betroffen sind Parkanlagen, Straßen, Plätze und Wege. Für bissige und als gefährlich eingestufte Hunderassen besteht darüber hinaus in der Öffentlichkeit Maulkorbpflicht. Leine und Maulkorb sollten Sie während Ihres Urlaubs im Ferienhaus mit Hund in Österreich ständig mitführen und bei Bedarf anlegen. Beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen, bei größeren Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht für alle Hunde. Ausgenommen von dieser Regelung sind Polizeihunde, Rettungshunde, Jagdhunde und Blindenführhunde, die sich im Einsatz befinden. Der Aufenthalt an Badeseen ist Hunden in Österreich außerhalb der gekennzeichneten Flächen generell nicht gestattet. In die Restaurants können Sie Ihren Vierbeiner auf Nachfrage meistens mitnehmen.

Mit einem EU-Heimtierausweis, einer Kennzeichnung über Mikrochip oder Tätowierung und einer gültigen Tollwutimpfung ist die Einreise mit Hund nach Österreich jederzeit problemlos möglich.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Bitte bedenken Sie, dass sich die Bestimmungen und erforderlichen Vorkehrungen für die Einreise jederzeit ändern können. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf auf den offiziellen Webseiten Ihres Reiselandes, wir empfehlen dazu die Webseite der österreichischen Botschaft in Berlin.