Einreise mit Hund nach Spanien
Die Einreise mit Hund nach Spanien ist nur mit einem EU-Heimtierausweis, einer gültigen Tollwutimpfung und einem Identifizierungschip bzw. einer Tätowierung möglich.
Einreise mit Hund nach Spanien: Vollständig ausgefüllter EU-Heimtierausweis
Das Europäische Parlament hat in einer Verordnung vom Mai 2003 die verbindlichen Richtlinien für die Einreise von Haustieren in die Mitgliedsländer festgelegt. Demnach ist die Einreise mit Hund nach Spanien ausschließlich mit dem blauen EU-Heimtierpass möglich, der vollständig ausgefüllt sein muss. Das Einreisedokument muss Angaben zum Geburtsdatum des Hundes und eine detaillierte Beschreibung des Tieres enthalten. Darüber hinaus ist vorgeschrieben, dass Name und Anschrift des Besitzers im Pass vermerkt sein müssen. Desweiteren erfordern die Einreisebestimmungen mit Hund eine gültige Tollwutimpfung, diese muss mindestens 21 Tage alt sein und der Impfschutz muss sich über die gesamte Dauer des Urlaubs im Ferienhaus mit Hund in Spanien erstrecken. Maßgeblich dafür sind die Angaben des Herstellers eines entsprechenden Präparates. Die Tollwutimpfung und den Eintrag im EU-Heimtierausweis nimmt der Tierarzt vor.
Einreise von Welpen nach Spanien
Einen EU-Heimtierpass benötigen auch Welpen, die jünger als drei Monate sind und noch nicht gegen Tollwut geimpft wurden. Die Jungtiere können in Begleitung ihrer Mutter nach Spanien einreisen, wenn sie von dieser noch abhängig sind. Erfolgt die Einreise von Welpen ohne das Muttertier, müssen Sie nachweisen, dass der Hund seit seiner Geburt am gleichen Ort lebt und nicht mit Wildtieren in Kontakt gekommen ist. Diese Tatsache müssen Sie sich von einem zertifizierten Tierarzt bestätigen lassen. Neben dem Heimtierausweis müssen Welpen mit einem Mikrochip ausgestattet sein, der eine eindeutige Identifizierung des Tieres erlaubt.
Mikrochip oder Tätowierung zur Identifizierung
Bei der Einreise mit Hund nach Spanien muss Ihr Vierbeiner mit einem implantierten Mikrochip oder einer Tätowierung ausgestattet sein, über die das Tier zweifelsfrei identifiziert werden kann. Das Datum der Markierung entscheidet darüber, welche Art des Erkennungsmerkmals zulässig ist. Für Hunde, die vor dem 3. Juli gekennzeichnet wurden, genügt eine deutlich lesbare Tätowierung zur Identifizierung. Haustiere, die nach diesem Stichtag markiert wurden, müssen einen implantierten Mikrochip besitzen. Dieser Chip ist mit einer Nummer versehen, die jederzeit mit einem entsprechenden Gerät ausgelesen werden kann. Nach Spanien dürfen Sie mit maximal fünf Hunden einreisen.
Sicherung des Vierbeiners im Auto
Wenn Sie mit dem Auto in den Urlaub mit Hund nach Spanien anreisen oder im Land einen Mietwagen nutzen, müssen Sie die Sicherungspflicht für den Vierbeiner beachten. In Spanien dürfen Hunde nur in Transportboxen oder mit einer stabilen Trennwand im Auto befördert werden. Eine Missachtung dieser Bestimmung kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Insbesondere, wenn die Einreise mit Hund nach Spanien mit dem eigenen Pkw erfolgt, sollten Sie genügend Pausen unterwegs einplanen. Für viele Hunde ist eine lange Autofahrt sehr strapaziös.
Gesetzliche Regelungen innerhalb des Landes
Während Ihres Urlaubs in einem Ferienhaus in Spanien mit Hund hat die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen oberste Priorität. Im Land streunen viele herrenlose Hunde, die von Hundefängern gejagt und eingefangen werden. Aus diesem Grund herrscht im ganzen Land Leinenzwang für Vierbeiner. Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden, dürfen in der Öffentlichkeit nur mit einem Maulkorb geführt werden. Generell müssen Sie Leine und Maulkorb auf Verlangen vorzeigen.
Die Bestimmungen für die Einreise mit Hund nach Spanien richten sich nach den Festlegungen der EU. Innerhalb des Landes gibt es abweichende Regelungen bezüglich der Maulkorb- und Leinenpflicht in den einzelnen Provinzen.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Bitte bedenken Sie, dass sich die Bestimmungen und erforderlichen Vorkehrungen für die Einreise jederzeit ändern können. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf auf den offiziellen Webseiten Ihres Reiselandes.