Einreise mit Hund nach Südtirol

Bei der Einreise mit Hund nach Südtirol sind die Bestimmungen der EU-Verordnung von 2003 und einige landestypische Besonderheiten zu beachten.

Einreise Hund Südtirol

EU-Bestimmungen für die Einreise mit Hund nach Südtirol

Für die Einreise in Ihren Urlaub im Ferienhaus mit Hund in Südtirol benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis, der vollständig ausgefüllt sein muss. Neben dem Namen und einer Beschreibung des Vierbeiners enthält das Dokument Angaben zu Schutzimpfungen, zum Zeitpunkt der Markierung des Hundes und zur Adresse des Besitzers. Die einzige Schutzimpfung, die für die Einreise mit Hund nach Südtirol zwingend vorgeschrieben ist, ist eine Tollwutimpfung. Die letzte Impfung muss mindestens drei Wochen zurückliegen, damit das Präparat die volle Wirksamkeit entfalten kann und der umfassende Schutz für die gesamte Dauer des Aufenthalt gewährleistet ist. Das bedeutet, dass länger zurückliegende Impfungen unter Umständen vor Reiseantritt aufgefrischt werden müssen. Das Datum der letzten Tollwutschutzimpfung vermerkt der Tierarzt im Heimtierpass. Desweiteren schreiben die Einreisebestimmungen mit Hund vor, einen implantierten Mikrochip zu tragen, der von einem zertifizierten Veterinärmediziner unter der Haut des Tieres platziert wurde. Alternativ genügt eine Tätowierung, wenn die Kennzeichnung des Hundes vor dem 3. Juli 2011 erfolgt ist. Beide Erkennungsmerkmale dienen zur eindeutigen Identifizierung des Vierbeiners.

Einreise mit Hund nach Südtirol: Sonderregelungen für Welpen

Für Hundewelpen, die jünger als drei Monate sind, gelten gesonderte Einreisebestimmungen, da die Tiere noch nicht gegen Tollwut geimpft wurden. Sie dürfen nach Südtirol einreisen, wenn sie einen vollständig ausgefüllten EU-Heimtierausweis besitzen und mit einem implantierten Identifizierungschip ausgestattet sind. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass das Jungtier nicht mit Wildtieren in Kontakt gekommen ist und seit seiner Geburt am gleichen Ort gelebt hat. Diese Angaben müssen Sie von Ihrem Tierarzt schriftlich bestätigen lassen und den entsprechenden Beleg im Reisegepäck mitführen. Die Einreise für Welpen ist ebenfalls möglich, wenn sich der junge Hund in Begleitung seiner Mutter befindet und von dieser noch abhängig ist.

Landestypische Regelungen bei der Einreise mit Hund nach Südtirol

In Südtirol gelten, wie in ganz Italien, landestypische Regelungen, die Sie bei der Einreise mit Hund nach Südtirol unbedingt beachten müssen. Die wichtigste Vorschrift betrifft den Transport von Vierbeinern im Auto. Während der Fahrt mit dem Pkw haben die Fahrzeughalter dafür Sorge zu tragen, dass der Hund vollständig gesichert ist. Diese Sicherung erfolgt entweder über den Transport des Haustieres in einer Hundetransportbox oder über eine stabile Trennwand, die den Fahrgastraum vom Kofferraum trennt. Diese Maßnahme ist vor allem für größere Rassen geeignet, die in einer Transportbox nicht artgerecht befördert werden können. Eine Missachtung dieser Regelungen kann unter Umständen eine empfindliche Geldstrafe nach sich ziehen. Im April 2009 traten in Italien neue Bestimmungen bezüglich der Anleinpflicht in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt sind Hundehalter verpflichtet, Leine und Maulkorb in Südtirol ständig mitzuführen. Die Hundeleine darf dabei eine Länge von 1,50 Metern nicht überschreiten. In öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bahn, Bus oder Seilbahn fahren kleine Hunde in der Transportbox kostenlos mit. Größere Hunde werden kostenpflichtig in Spezialabteilen befördert. Ein generelles Mitnahmeverbot gilt für Hunderassen wie

  • Pitbullterrier
  • Rottweiler
  • Dobermann
die in Südtirol als gefährlich eingestuft werden.

Die Einreise in Ihren Urlaub zu Ihrem Ferienhaus mit Hund in Südtirol erfolgt problemlos, wenn Sie die gesetzlichen EU-Verordnungen und die landestypischen Regelungen in Ihrem Ferienhaus Urlaub beachten.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Bitte bedenken Sie, dass sich die Bestimmungen und erforderlichen Vorkehrungen für die Einreise jederzeit ändern können. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf auf den offiziellen Webseiten Ihres Reiselandes, beispielsweise der deutschen Botschaft in Rom.