Einreise mit Hund nach Niederlande

Die gesetzlichen Bestimmungen bei einer Einreise mit Hund nach Holland orientieren sich an den verbindlichen Regelungen, die das EU-Parlament im Jahr 2003 für alle Mitgliedsländer festgelegt hat.

Einreise Hund Niederlande

EU-Heimtierausweis mit Impfvermerken

Für die Einreise mit Hund nach Holland benötigen Sie für Ihren Vierbeiner einen EU-Heimtierausweis mit gültigen Impfvermerken. Der Pass enthält eine detaillierte Beschreibung des Hundes, seinen Namen und die Adresse des Besitzers. Darüber hinaus werden vom Tierarzt alle Impfungen in das Dokument eingetragen. Zwingend vorgeschrieben in den Einreisebestimmungen mit Hund nach Holland ist eine gültige Tollwutschutzimpfung. Das Mindestalter für in Deutschland geimpfte Hunde beträgt drei Monate. Die letzte eingetragene Tollwutimpfung im Heimtierpass muss mindestens 21 Tage zurückliegen und der Hund muss nach den Empfehlungen des Herstellers des Präparates einen wirksamen Impfschutz besitzen. Den Eintrag in den Pass darf nur ein zugelassener Tierarzt vornehmen.

Mikrochip oder Tätowierung zur Identifizierung des Hundes

Über einen implantierten Mikrochip oder eine Tätowierung muss Ihr vierbeiniger Begleiter bei der Einreise nach Holland zweifelsfrei identifiziert werden können. Der Chip wird vom Tierarzt unter die Haut des Hundes implantiert und verbleibt in der Regel ein Leben lang an Ort und Stelle. Der Mikrochip weist dem Tier eine eindeutige Identifikationsnummer zu und kann mit einem entsprechenden Gerät ausgelesen werden. Eine Tätowierung ist bei der Einreise Hund Holland nur als Erkennungs- und Identifizierungsmerkmal zulässig, wenn der Vierbeiner vor dem 3. Juli 2011 markiert wurde.

Einreise von Hundewelpen nach Holland

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern in Europa dürfen in Ihren Urlaub im Ferienhaus mit Hund in Holland auch mit Welpen einreisen, die jünger als drei Monate sind, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Impfung ist für die Jungtiere nicht zwingend vorgeschrieben, allerdings müssen Sie einen gültigen EU-Heimtierausweis für den Hund mitführen und der Welpe muss über einen implantierten Mikrochip eindeutig zu identifizieren sein. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass der Hund seit seiner Geburt am gleichen Ort gehalten wurde und nicht mit Wildtieren in Kontakt gekommen ist, die unter Umständen Krankheiten übertragen. Alternativ wird der Welpe von seiner Mutter begleitet, die sämtliche Bestimmungen für die Einreise in die Niederlande erfüllt.

Einreise mit Hund nach Holland: Keine Beschränkungen für bestimmte Hunderassen

Am 1. Januar 2009 wurde in den Niederlanden die sogenannte Regelung für aggressive Tiere (RAD) abgeschafft und außer Kraft gesetzt. In dieser Regelung wurde bestimmten als gefährlich eingestuften Hunderassen die Einreise nach Holland verwehrt. Mit dem Wegfall dieser Beschränkungen können alle Hunderassen uneingeschränkt in das Land einreisen, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Verhaltensregeln im Ferienhaus Urlaub mit Hund in Holland

Offiziell herrscht in Holland an den Stränden der Nordseeküste und im öffentlichen Raum Leinenzwang. Allerdings verfügen zahlreiche Seebäder und Küstenorte über separat ausgewiesene Hundestrände, an denen die Vierbeiner ohne Leine im Sand und Wasser toben können. An vielen öffentlichen Badestränden sind Hunde darüber hinaus selbst in der Hauptsaison in angeleintem Zustand erlaubt. Außerhalb der Sommermonate werden frei laufende Hunde an den Stränden in der Regel toleriert und einige Gemeinden heben im Winterhalbjahr den Leinenzwang vollständig auf.

Ihr Urlaub in Holland mit Hund verläuft ohne Probleme, wenn Sie die gesetzlichen EU-Vorschriften eingehalten und der Vierbeiner über den Mikrochip oder eine Tätowierung zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Bitte bedenken Sie, dass sich die Bestimmungen und erforderlichen Vorkehrungen für die Einreise jederzeit ändern können. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf auf den offiziellen Webseiten Ihres Reiselandes, wir empfehlen die der Botschaft des Königreichs der Niederlande in Berlin..