Einreise mit Hund nach Frankreich

Einreise Hund Frankreich

Frankreich gehört zur Europäischen Union und bei der Einreise mit Hund nach Frankreich gelten die gesetzlichen Bestimmungen der EU.

Einreise mit Hund nach Frankreich: Gesetzliche Bestimmungen

Bei der Einreise mit Hund nach Frankreich müssen die Bedingungen der Verordnung der Europäischen Parlamentes vom Mai 2003 eingehalten werden. Ihr Hund muss einen EU-Heimtierpass besitzen, der vom Tierarzt ausgefüllt sein muss. Das Dokument enthält Angaben zum Namen des Tieres, eine Beschreibung des Hundes und die Anschrift des Eigentümers. Darüber hinaus muss der Vierbeiner über eine Tätowierung oder einen implantierten Chip verfügen, um eindeutig identifizierbar zu sein. Eine Tätowierung als Identifikationsmerkmal gilt nur für Tiere, die vor dem 3. Juli 2011 gekennzeichnet wurden. Bei Hunden, die nach diesem Termin markiert wurden, ist der Chip zwingend vorgeschrieben. Darüber hinaus muss Ihr Vierbeiner gegen Tollwut geimpft sein und das Datum der Impfung muss im EU-Heimtierpass vermerkt sein. Der letzte Impfzeitpunkt muss mindestens drei Wochen zurückliegen. Die Einreise von Hunden, die jünger als drei Monate sind, ist nur mit einer Sondergenehmigung des französischen Ministère de l’Agriculture möglich. Insgesamt dürfen Sie mit maximal fünf Hunden nach Frankreich einreisen.

Sonderregelungen für bestimmte Hunderassen

Frankreich hat die dort als gefährlich geltenden Rassen in zwei Kategorien mit jeweils unterschiedlichen Bestimmungen eingestuft:

Kategorie 1:

  • Staffordshire Terrier (Pittbull)
  • Mastiff (Burbull)
  • Tosa

Kategorie 2:

  • Rottweiler
  • Reinrassige Hunde aller Rassen aus Kategorie 1, die einen vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbaum besitzen, dürfen mit den entsprechenden Papieren einreisen.

Für Hunde der Kategorie 2 gelten im öffentlichen Raum gesonderte Regeln. Auf allen Wegen, Straßen und Plätzen gilt ausnahmslos Leinen- und Maulkorbpflicht. Der Halter des Tieres muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf keinen Eintrag im Vorstrafenregister vorweisen. Außerdem muss auf Verlangen der Behörden eine Hundehaftpflichtversicherung für das Tier nachgewiesen werden und bei einer Kontrolle muss ein vom Internationalen Hundeverband zertifiziertes Stammbuch vorgezeigt werden, dass die Reinrassigkeit dokumentiert.

Verhaltensregeln nach der Einreise mit Hund in Frankreich

Innerhalb des Landes gelten für alle Hunderassen bestimmte Vorschriften und Verhaltensregeln, die während Ihres Aufenthaltes in Frankreich eingehalten werden müssen. An öffentlichen Stränden ist der Zugang für Hunde in der Hauptsaison offiziell nicht gestattet. An abgelegenen Strandabschnitten mit wenig Publikumsverkehr werden Vierbeiner jedoch toleriert. In den Niederlassungen der Tourismuszentralen vor Ort erfahren Sie, welche Strände Sie mit angeleintem Hund besuchen dürfen bzw. wo sich ein ausgewiesener Hundestrand befindet. Anleinpflicht besteht in allen Städten, Dörfern und Gemeinden. Auf Verlangen sollten Sie einen Maulkorb vorweisen können. In Nationalparks und Naturschutzgebieten dürfen Hunde nicht ohne Leine laufen. Wenn Sie sich in Ihrem Urlaub mit Hund in Frankreich länger als drei Monate aufhalten, sind Sie verpflichtet, Ihren Hund unabhängig von der Rasse in ein staatliches Register eintragen zu lassen. In den französischen Restaurants werden Hunde auf Nachfrage häufig toleriert, wenn sich die Gäste der Einrichtung durch den Vierbeiner nicht belästigt fühlen.

Sie verbringen einen entspannten Urlaub im Ferienhaus mit Hund in Frankreich, wenn Sie die Einreisebestimmungen mit Hund beachten.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Bitte bedenken Sie, dass sich die Bestimmungen und erforderlichen Vorkehrungen für die Einreise jederzeit ändern können. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf auf den offiziellen Webseiten Ihres Reiselandes, wir empfehlen die Internetseite der französischen Botschaft in Berlin.