Einreisebestimmungen für Hunde

Einreisebestimmungen für den Hund

Innerhalb der Europäischen Union wurden mit der Verordnung 998/2003 verbindliche Regelungen über die Ein- und Ausfuhr von Haustieren zwischen den Mitgliedsstaaten der EU geschaffen.

Zu den Einreisebestimmungen gehört unter anderem die Kennzeichnungspflicht, wenn Sie Ihren Urlaub mit Hund im europäischen Ausland verbringen wollen. Die Verordnung sieht eine zweifelsfreie Identifizierung des mitreisenden Hundes über einen implantierten Mikrochip vor. Dieser Chip muss der ISO-Norm 11784 oder 11785 entsprechen und kann mit einem entsprechenden Gerät ausgelesen werden. Entspricht der Mikrochip nicht der einheitlichen Norm, sind Hundebesitzer verpflichtet, ein geeignetes Lesegerät mitzuführen. Übergangsregelungen gelten für Hunde, die vor dem 3. Juli 2011 gekennzeichnet wurden. Diese Tiere müssen eine deutlich lesbare Tätowierung mit der Identifikationsnummer tragen.

Einreisebestimmungen mit Hund: Heimtierausweis und Tollwutimpfung

Zwingend vorgeschrieben ist bei einer Auslandsreise mit Hund innerhalb der EU das Mitführen eines EU-Heimtierpasses für den Vierbeiner. Diesen Ausweis stellen zugelassene Tierärzte aus. Das Dokument enthält Angaben zur Adresse des Hundebesitzers, eine Beschreibung des Tieres und den Namen des Vierbeiners. Darüber hinaus muss ein Eintrag vorhanden sein, wann der Hund mittels Chip oder Tätowierung gekennzeichnet wurde und es werden alle Impfungen eingetragen, die das Haustier erhalten hat. Zu den Einreisebestimmungen mit Hund im europäischen Ausland gehört die Regelung, dass beim Vierbeiner eine gültige Tollwutimpfung vorgenommen wurde. Sie muss mit einem inaktiven Impfstoff nach WHO-Norm erfolgt sein. Die letzte Immunisierung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Sollte eine Auffrischungsimpfung erforderlich sein, muss diese innerhalb eines Zeitraumes verabreicht worden sein, den der Hersteller des Präparates angibt. Für Welpen gelten besondere Einreisebestimmungen

Besondere Einreisebestimmungen Hund für Welpen

Für Welpen gelten innerhalb der EU gesonderte Einreisebestimmungen. Junge Hunde dürfen in Deutschland erst ab einem Alter von drei Monaten gegen Tollwut geimpft werden. Wenn Sie Ihren Vierbeiner ohne Impfschutz mit in den Ferienhaus Urlaub nehmen wollen, ist dies unter bestimmten Umständen möglich. In den meisten Mitgliedsländern der Europäischen Union müssen bei der Einfuhr von Welpen festgelegte Bestimmungen eingehalten werden. Voraussetzung für die Einreise ist eine Kennzeichnung mit Mikrochip und ein gültiger EU-Heimtierausweis, der Auskunft über das Alter des Welpen gibt. Darüber hinaus sind Sie als Hundebesitzer verpflichtet, einen Nachweis zu erbringen, dass der Hund seit seiner Geburt am gleichen Ort gehalten wurde und nicht in Kontakt mit wild lebenden Tieren gekommen ist. Diese Angaben müssen vom Tierarzt schriftlich bestätigt werden. Alternativ können Sie mit Welpen einreisen, wenn diese noch von der Mutter abhängig sind und das Muttertier sämtliche Einreisebestimmungen erfüllt.

Länderspezifische Besonderheiten

In einigen EU-Mitgliedsstaaten gelten neben der EU-Verordnung länderspezifische Besonderheiten. In Spanien und Italien gilt eine besondere Sicherungspflicht für Hunde im Auto. Die Vierbeiner dürfen in diesen Ländern nur in einer Hundetransportbox oder gesichert durch eine stabile Trennwand im Pkw reisen. In vielen Ländern gelten Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum und einige Länder verweigern bestimmten Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden, generell die Einreise.

Bei Einhaltung aller innereuropäischen Einreisebestimmungen steht einem erholsamen Urlaub gemeinsam mit Ihrem Hund im europäischen Ausland nichts mehr im Wege.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Bitte bedenken Sie, dass sich die Bestimmungen und erforderlichen Vorkehrungen für die Einreise jederzeit ändern können. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf auf den offiziellen Webseiten Ihres Reiselandes.