Einreise mit Hund nach Kroatien

Kroatien ist seit 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union. Seit diesem Zeitpunkt gelten die allgemeingültigen Festlegungen des EU-Parlaments zur Einreise von Hunden nach Kroatien aus dem Jahr 2003.

Einreise Hund Kroatien

Einreise mit Hund nach Kroatien: Verbindliche Regelungen der EU

Zur Einreise mit Hund nach Kroatien wird der Europäische Heimtierausweis benötigt, der neben einer Beschreibung des Tieres den Namen und die Anschrift des Hundebesitzers enthält. Ausgestellt wird der Pass von einem zugelassenen Veterinärmediziner. Darüber hinaus muss Ihr Vierbeiner mit einer gültigen Tollwutimpfung gegen die übertragbare Krankheit geschützt sein. Die letzte Impfung muss bei der Einreise mit Hund nach Kroatien mindestens 15 Tage zurückliegen. Darüber hinaus verlangen die kroatischen Behörden eine tierärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Hundes. Dieses Attest bescheinigt dem Tier, dass keine Anzeichen ansteckender Krankheiten vorhanden sind. Haustiere, die für die Dauer eines Urlaubs in Kroatien eingeführt werden, müssen an der Grenze angemeldet werden. Neben diesen Bestimmungen muss der Hund über einen Mikrochip oder eine Tätowierung eindeutig zu identifizieren sein. Der Mikrochip wird vom Tierarzt unter die Haut des Tieres implantiert und die Identifikationsnummer kann mit einem entsprechenden Gerät ausgelesen werden. Für Hunde, die vor dem 3. Juli 2011 angeschafft wurden, genügt eine deutlich lesbare Tätowierung als Erkennungsmerkmal.

Einreise von Welpen nach Kroatien

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Hunde im Welpenalter nach Kroatien einführen, die jünger als drei Monate sind und noch nicht über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Die Jungtiere müssen einen eigenen EU-Heimtierausweis besitzen und Sie müssen nachweisen, dass die Hunde seit ihrer Geburt am selben Ort gelebt haben und nicht in den Kontakt mit wilden Tieren gekommen sind. Alternativ befinden sich die Welpen bei der Einreise mit Hund nach Kroatien in Begleitung ihrer Mutter, von der sie abhängig sind. Zur Bestätigung der Angaben benötigen Sie ein Zertifikat, das von Tierarzt ausgestellt wird.

Einreisebeschränkungen bei Nichteinhaltung der Bestimmungen

Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen bei der Einreise mit Hund nach Kroatien können die Behörden dem Tier die Einreise in das Land verweigern. Unter Umständen wird das Haustier in das Heimatland zurückgeschickt oder unter Quarantäne gestellt, bis die Gesundheitsanforderungen erfüllt sind. Ist eine Isolierung oder Rückführung des Hundes nicht möglich, kann im Ernstfall eine Tötung des Tieres angeordnet werden. Die entstehenden Kosten haben in allen Fällen die Besitzer zu tragen.

Leinenpflicht und Maulkorbzwang im öffentlichen Raum

Für Hunde besteht in Kroatien beim Aufenthalt in der Öffentlichkeit Leinenzwang. Zum öffentlichen Raum gehören Straßen, Plätze, Strände und Waldwege. Darüber hinaus gilt für bestimmte Hunderassen ein Maulkorbzwang. Dazu gehören folgende als gefährlich eingestufte Hunderassen:

  • Amerikanischer Staffordshire
  • Rottweiler
  • Pitbullterrier
  • Dobermann
  • Bullterrier
  • Deutscher Schäferhund
  • Belgischer Schäferhund
  • Mastino
  • Japanischer Kampfhund
  • großer Japanischer Spitz
  • Deutsche Dogge
  • Bernhardiner
  • und sämtliche Kreuzungen dieser Hunderassen

An öffentlichen Stränden wird Hunden in der Hauptsaison der Zutritt verwehrt. Der leinenlose Aufenthalt ist den Vierbeinern nur an ausgewiesenen Hundestränden in Kroatien erlaubt. Die Eigentümer sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften des Tieres rückstandslos zu beseitigen. Vor der Mitnahme des Hundes in ein Restaurant ist die Erlaubnis des Betreibers einzuholen.

Bei Einhaltung der Einreisebestimmungen mit Hund ist ein Urlaub in Kroatien ohne Komplikationen möglich. Wegen der großen Hitze in den Sommermonaten empfiehlt sich die Vor- oder Nachsaison für einen Urlaub im Ferienhaus mit Hund in Kroatien.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Bitte bedenken Sie, dass sich die Bestimmungen und erforderlichen Vorkehrungen für die Einreise jederzeit ändern können. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf auf den offiziellen Webseiten Ihres Reiselandes.