Einreise mit Hund nach Dänemark

Bei der Einreise mit Hund nach Dänemark gelten die EU-Vorschriften. Darüber hinaus gibt es seit 1. Juli 2010 eine Liste von Hunderassen, deren Haltung und Einfuhr nach Dänemark verboten ist.

Einreise Hund Dänemark

Einreise mit Hund nach Dänemark: Gesetzliche Bestimmungen

Bei der Einreise mit Hund nach Dänemark benötigen Sie einen gültigen EU-Heimtierausweis, der eine Beschreibung des Vierbeiners, den Namen des Tieres und die Adresse des Eigentümers enthält. Darüber hinaus muss der Hund über einen implantierten Chip oder eine Tätowierung eindeutig zu identifizieren sein. Die Tätowierung gilt nur als Erkennungsmerkmal für Hunde, die vor dem 3. Juli 2011 gekennzeichnet worden sind. Eine gültige Tollwutimpfung ist bei der Einreise nach Dänemark ebenfalls vorzuweisen. Diese Impfung muss vom Tierarzt in den Heimtierausweis eingetragen werden und darf nicht älteren Datums als die Tätowierung oder der implantierte Chip sein. Mindestens drei Wochen vor der Einreise mit Hund nach Dänemark muss die letzte Impfung erfolgt sein. Welpen, die jünger als drei Monate sind, dürfen nach Dänemark nicht einreisen. Auf die Färöerinseln, die zum Staatsgebiet Dänemarks gehören, ist die Einreise von Haustieren grundsätzlich verboten.

Verbotene Hunderassen in Dänemark

Seit dem 1. Juli 2010 gibt es in Dänemark eine Liste mit Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden und deren Haltung, Einfuhr und Zucht untersagt sind. Verboten ist auch die Einfuhr von Mischlingen der entsprechenden Hunderassen. Betroffen von dieser Regelung sind folgende 13 Rassen:

  • Pitbull Terrier
  • Tosa Inu
  • Amerikanischer Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Amerikanische Bulldogge
  • Boerboel
  • Kangal
  • Ovtcharka (Zentralasiatischer/Kaukasischer/Südrussischer)
  • Tornjak
  • Sarplaninac

Wenn Sie einen Hund dieser Rassen besitzen, darf er Sie nicht in den Urlaub nach Dänemark begleiten. Hunde, bei denen schon der Verdacht besteht, dass sie Mischlinge der oben genannten Rassen sind, können von der Polizei mitgenommen werden, wenn Sie nicht eindeutig anhand eines offiziellen Rassenachweises die Herkunft des Tieres belegen können. Ein Eintrag im Heimtierausweis reicht als Nachweis nicht aus. Im Zweifelsfall ordnen die Behörden die unverzügliche Tötung des Hundes an. Dies geschieht in Dänemark regelmäßig und stellt keinesfalls eine Ausnahme dar.

Leinenpflicht und Besonderheiten im Ferienhaus Urlaub mit Hund in Dänemark

An den dänischen Stränden der Nord- und Ostsee besteht vom 1. April bis zum 30. September jedes Jahres Leinenpflicht für alle Hunde. In den Wäldern besteht ganzjährig Leinenpflicht. Eine Ausnahme bilden in Dänemark die sogenannten Hundewälder. Dabei handelt es sich um eingezäunte Auslaufzonen, in denen sich Ihr Vierbeiner ohne Leinenzwang bewegen kann. Außerhalb der Wälder achten die Behörden bei diesen Hunde peinlich genau auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Werden Hundebesitzer mit einem als gefährlich eingestuften Hund angetroffen, kann die Polizei entscheiden, das Tier einschläfern zu lassen. Eine Regelung, von der alle Hunderassen betroffen sind, bezieht sich auf den Angriff eines Hunde mit Personenschaden. In diesem Fall können die Behörden Leinen- und Maulkorbpflicht bzw. das Einschläfern des Tieres anordnen.

Bei Beachtung der Einreisebestimmungen mit Hund ist eine komplikationslose Einreise nach Dänemark jederzeit möglich.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Bitte bedenken Sie, dass sich die Bestimmungen und erforderlichen Vorkehrungen für die Einreise jederzeit ändern können. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf auf den offiziellen Webseiten Ihres Reiselandes, wir empfehlen die Seite des dänischen Außenministeriums.